Wie können nach einer Festschreibung noch Änderungen an Buchungsvorgängen vorgenommen werden?

Edited

Nach dem Festschreiben der Buchhaltung für einen bestimmten Zeitraum (in den Einstellungen zu Konten & Auswertung oder beim DATEV Export sind Änderungen sind Änderungen des Originalbuchungsvorgangs nicht mehr erlaubt, sondern erfordern nach DATEV Generalumkehr eine separate Stornobuchung und Korrekturbuchung.

Wir erläutern euch das konkrete Vorgehen anhand eines Beispiels. Die folgende Buchung wurde auf der Seite der Einnahmen & Ausgaben angelegt, einem Buchungskonto, einer SKR 42 Sphäre und einem Beleg zugeordnet:

Die Buchhaltung wurde bis einschließlich 01.06.2026 festgeschrieben. Nehmen wir an, dass Buchungskonto und Sphäre falsch gesetzt wurden und jetzt nachträglich korrigiert werden sollen. Wie üblich bearbeitet ihr die Buchung über den Button mit den 3 Punkten ganz rechts auf der Seite. Ändert die gewünschten Daten, im Beispiel das Buchungskonto:

Unten auf der Seite wird euch bereits ein Hinweis angezeigt, dass die Bearbeitung automatisch eine Gegenbuchung zum Ausgleich und eine neue Buchung mit den geänderten Daten zur Folge hat. Speichert eure Änderungen über "Buchung editieren".

Ihr seht auf der Seite der Einnahmen & Ausgaben nun folgende Veränderungen:

Die Ausgangsbuchung ganz unten wurde storniert, die mittlere Buchung ist die Gegenbuchung zur stornierten. Ganz oben seht ihr die neue Buchung mit dem korrekten, geänderten Buchungskonto. Alle Buchungen enthalten dieselbe Transaktionsnummer als Nachweis, dass es sich um einen Vorgang handelt. Alle Buchungen sind auch dem gleichen Beleg zugeordnet, sodass die Zuordnungen insgesamt ausgeglichen sind.

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